Sind wir sozial?

Wer von unserer Gesellschaft abgehängt wird und was sich ändern kann und muss: Wir legen den deutschen Sozialstaat auf die Therapiecouch.

GRUNDGESETZ - HOT OR NOT?

Geschätzte Lesezeit: 24 Minuten

Sind wir sozial? geht gezielt der Armut nach. Denn einen Zusammenhang zwischen Stress, Geldsorgen und schlechter Gesundheit hat die ASG-Studie der Uni Mainz schon 2008 nachgewiesen. Und obwohl im deutschen Grundgesetz die Menschenwürde an oberster Stelle steht und die deutschen Gesetze gleiche Chancen für alle versprechen, sieht die Situation vom Millennial bis zur Rentnerin nicht immer rosig aus. Wir haben Menschen in Halle-Neustadt gefragt, was ihnen im Grundgesetz am wichtigsten ist.

Gemäß Zahlen des Landes Sachsen-Anhalt sind aktuell über 10.000 Menschen in Halle (Saale) ohne Arbeit. Damit liegt die Arbeitslosenquote bei 8,6% - weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt von aktuell 5,3% (Stand Januar 2019) und auch über der Quote von 8,0% für das Land Sachsen-Anhalt. Mit über 7.500 Personen machen Hartz-IV-Empfänger*innen den Löwenanteil der Arbeitssuchenden in Halle aus. Dazu kommen auf ganz Sachsen-Anhalt knapp 24.000 Empfänger*innen der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Dem Rentenreport 2017 zufolge haben die meisten von ihnen zwischen 300 und 900 Euro im Monat zum Leben – damit gelten sie offiziell als arm. Laut Hans-Böckler-Stiftung liegt die Armutsgrenze 2017 bei durchschnittlich 999 Euro, im Westen Deutschlands etwas höher, im Osten niedriger. Hier verläuft sie schon bei 915 Euro monatlich. Unter diesen Grenzwert fällt in Sachsen-Anhalt 2017 jeder siebte Haushalt.

Wie fühlt sich das Leben am statistischen Existenzminimum an? Wir haben mit Rentner*innen in Halle darüber gesprochen, was sie sich vom Sozialstaat und für ihre Zukunft wünschen - und welche Wünsche ihnen aufgrund ihrer Situation versagt bleiben.

JEDER WUNSCH EIN SOUVENIR


Was fehlt, wenn Du den Sozialstaat brauchst
Traumatherapie

JUDI

Judi wünscht sich, zum ersten Mal eine Kreuzfahrt zu machen, entlang der Küsten Europas und auf den Spuren des Christentums. Sie möchte eine Anlaufstelle für Traumatherapie mit Tagesklinik in der eigenen Stadt aufbauen, damit Menschen vor Ort Hilfe bekommen und abends wieder nach Hause können. Besonders wichtig ist es ihr außerdem, die Umwelt zu schützen, aber nicht durch höhere Kosten für jeden Einzelnen, sondern durch die Eigenverantwortung, weniger zu verschwenden und wegzuwerfen.

Judi ist 1969 in Eisleben geboren. In ihren ersten vier Lebensjahren wächst sie in einem Heim auf. Ihre erste Ausbildung legt sie als Bekleidungsfacharbeiterin ab. Eigentlich will sie eine Ausbildung zur Damenmaßschneiderin absolvieren, die Stelle ist aber schon privat besetzt - sprich: durch ein SED-Mitglied. Judi wird stattdessen wegen Nichteintritts ins Schuhwerk Eisleben versetzt. Später arbeitet sie unter anderem in der Obsternte, um mehr zu verdienen und der Schikane durch die Partei zu entgehen.

1990 kommt ihre Tochter zur Welt. Sie ist ein Frühchen, Judi selbst entgeht bei dieser Geburt nur knapp dem Tod und muss wiederbelebt werden. Dadurch bekommt sie außer der Grenzöffnung die Prozesse der Wende nicht mit. Nach der Elternzeit macht sie eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Altenpflegerin, da ihr alter Betrieb sie nur einen Tag einstellt. Sie meldet während ihrer Ausbildung Verstöße gegen die Berufsethik bei ihrer Pflegedienstleistung - unter anderem werden Rentner*innen eiskalt geduscht, wenn sie sich querstellen, oder ihnen werden Schmerzmittel verwehrt. Deshalb wird sie nach Ende der Ausbildung nicht übernommen, sie gilt als „Verräterin“. Anschließend arbeitet sie als Verkäuferin. 1994 wird sie wieder schwanger, diesmal mit ihrem Sohn. Dieser ist Autist. In den Beruf steigt Judi erst nicht wieder ein, denn es beginnt ein jahrelanger Diagnoseprozess, was mit ihrem Kind nicht stimmt. Auch dadurch, dass sie sich um die unterschiedlichen Probleme ihrer Kinder kümmert, erlebt sie eine Doppelbelastung. Erst 1998 nimmt sie eine Umschulung zur Physiotherapeutin an, mehr Stress, denn sie pendelt jeden Tag von Querfurt nach Bad Kösen. Judi will aber in der Medizin bleiben, nachdem sie mit den Bedingungen in der Altenpflege nicht zurechtkommt. Den Einstiegstest in der Physiotherapie schafft sie und lernt bis 2001. Dann erkrankt Judi jedoch und schafft ihren Abschluss nicht. Sie sammelt durch ihren Klinikaufenthalt zu viele Fehltage und wird entlassen. Das Arbeitsamt bezahlt ihr kein weiteres halbes Jahr.

Deshalb wird sie notgedrungen 2006 wieder Altenpflegerin. Sie muss wieder Geld verdienen, auch wenn sie damals bereits krank ist. Mit dem Beruf kann sie aber nicht umgehen: „Das hatte mit dem, was ich gelernt habe und was mein Anspruch an adäquate Pflege ist, nichts zu tun.“ Judi schafft den Spagat nicht zwischen dem ambulanten Dienst und ihrem Anspruch, Menschen zu helfen. Innerhalb von vier Monaten sammelt sie 240 Überstunden und bricht den Beruf schließlich ab.

Durch Traumata in ihrem Leben, die sie nicht für diesen Text beschreiben möchte, entwickelt Judi eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Einen Einstieg in den Beruf kann sie danach nicht mehr finden. Ihre Probleme werden schon seit 2001, als sie sich das erste Mal untersuchen lässt, als depressive Phasen abgetan. Judis Arbeitslosengeld ist schließlich ausgeschöpft und sie bezieht Hartz IV. Nach „langem Hin und Her“ erhält sie 2008 einen ambulanten Platz bei einer Traumatherapeutin, der mehrere Jahre andauerte: „Da wusste ich, ich bin nicht bekloppt.“ Hier erhält sie das erste Mal die Diagnose PTBS. Zudem ist sie 2012, 2014 und 2016 stationär in einer Klinik für Traumatherapie.

Sie ist nun dauerhaft Rentnerin. Dazu kommen ein Herzinfarkt und Hautkrebs, wegen dem sie immer noch in der Behandlung ist. Außerdem wartet sie derzeit auf einen Platz für ihre vierte und, so hofft sie, letzte stationäre Traumatherapie. Auf die ambulante Traumatherapie hat sie keinen Anspruch mehr, schon ihre zweite stationäre Therapie musste sie sich gerichtlich erstreiten. Seit fünf Jahren kämpft sie zudem um ihren Schwerbehindertenausweis. Die Anerkennung ihrer Mutterschutzfrist als Anrechnungszeit mache ihre EM-Rente besser, sagt Judi. Viel höher als Hartz IV liegt sie aber nicht, außerdem erhält sie seither keine Sozialleistungen mehr. Die Rente erhält Judi seit 2010 nach mehreren Absagen, seit 2018 auch dauerhaft.

Der Autismus von Judis Sohn wird erst diagnostiziert, als er fünfzehn Jahre alt ist. Vor der Diagnose bekommt sie keine Hilfe für seine Probleme. Erst dann kommt der Autismusausgleich dazu, der ihrem Sohn aber weder für seinen Schulabschluss noch für die Abschlussprüfung in der Ausbildung ausreicht, da der Zeitdruck einfach zu groß ist. Er habe nun “weder Abschluss noch Perspektive”. Judis Tochter macht zusätzlich zur Ausbildung als Fachlageristin noch eine zur Fachkraft für Lagerlogistik und arbeitet zunächst vier Jahre über eine Zeitarbeitsfirma im Einzelhandel. Zweimal wird dieses Arbeitsverhältnis um je ein Jahr verlängert, danach wird sie vom Einzelhandelsbetrieb nicht eingestellt, wie es gesetzlich eigentlich vorgesehen ist. Sie kehrt wieder zur Leiharbeitsfirma zurück, verdient nun aber im Monat 500 Euro weniger.

„Zu DDR-Zeiten ist das anders gelaufen. Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen waren in einem solidarischen Schulsystem integriert gewesen“, ist Judi überzeugt. Heute sagt sie: „In meinem Glauben finde ich Halt. Aber es wäre halt schöner, wenn man in dieser Welt mehr erreichen könnte.“

Kreuzfahrt

Judi ist froh, dass sie ihre EM-Rente dauerhaft bekommt. Mit Eintritt in die Altersrente würde sie aber schnell in der Sozialhilfe landen, denn durch häufig wechselnde und nicht durchgängige Arbeit hätte sie sehr wenige Rentenpunkte. Dieses System findet sie so wenig zeitgemäß wie den Vorschlag der SPD, eine um bis zu 448 Euro aufgewertete ‚Respektrente’ bei mindestens 35 Beitragsjahren in der Rentenversicherung einzuführen. „Wer in der ehemaligen DDR hat denn so lange am Stück gearbeitet? Die Wende ist ja erst 30 Jahre her, das konnten die Betroffenen noch nicht aufholen“, sagt Judi. Nach der Wende seien die Leute auf die Bürokratie der BRD nicht vorbereitet gewesen. „So etwas wie eine unterbrochene Biografie kannten wir nicht“, ist sie überzeugt. Stellenweise ist sie zu ihrer Zeit in der Klinik krank zum Sozialamt gegangen, um Hilfe zu beantragen.

Für welchen Verstoß gegen Hartz-IV-Auflagen verhängt das Arbeitsamt die meisten Sanktionen?

Richtig! Sanktionen für Meldeversäumnisse machen mit 77 Prozent den mit Abstand größten Anteil aus. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2018

Nicht ganz. Sanktionen für Meldeversäumnisse machen mit 77 Prozent den mit Abstand größten Anteil aus. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2018

Damit hätten ihr sogenannte Zehn-Prozent-Sanktionen gedroht. Diese Sanktionen um ein Zehntel des ALG-II-Satzes gibt es, wenn Empfänger*innen Meldetermine verpassen. „Die sind aus vielerlei Gründen ungerechtfertigt“, sagt Daniel Werner, Rechtsanwalt mit Spezialgebiet SGB II aus Leipzig. Häufig stimme hier die Rechtsfolgenbelehrung nicht, was nach Werners Einschätzung rechtswidrig ist. „Ich gehe davon aus, dass einige Behörden hier schon seit Jahren wissentlich gegen eine Gesetzesvorschrift verstoßen“, so der Jurist. Bei einer korrekten Belehrung könnten auch Laien den Sanktionen vorbeugen, indem sie den Termin am selben Tag nachholen – egal zu welcher Uhrzeit. Jobcenter wollten verhindern, dass Leute verspätet und ohne Termin den Ablauf durcheinanderbrächten, vermutet Werner.

Und noch einen Grund sieht Werner für viele Sanktionen: Im Jobcenter stehe das Sparen im Vordergrund. „Zehn-Prozent-Sanktionen sind ein Beispiel dafür. Die Arbeitssuchenden kriegen bei einem verpassten Termin direkt eine Sanktion und die nächste Vorladung, im Monatsrhythmus, wenn es schlecht läuft.“ Höhere Instanzen sagen laut Werner jedoch, Besprechungstermine seien nur erforderlich, wenn es etwas zu klären gebe.

Dabei sind gerade junge Menschen, deren Eltern Hartz IV beziehen, stark benachteiligt auf der Suche nach erfüllenden und zukunftsträchtigen Jobs. Die Hürden einer langen und aufwendigen Ausbildung seien mit schlechten Startvoraussetzungen noch höher, erklärt Soziologe Frank Tillmann: „Für sie ist es nicht verheißungsvoll, nach einem Studium mit fünfstelligen Schuldenbeträgen konfrontiert zu sein.“ Judis Tochter wurde wiederum für ihre zusätzliche Ausbildung um ein Haar der Auszug aus der Wohnung ihrer Mutter nicht bewilligt - trotz deutlichen Pendelzeiten und nur wegen eines höheren Lohns im Centbereich. Dabei dürfen junge Erwachsene laut SGB II die elterliche Wohnung verlassen, wenn sie schwerwiegende Gründe wie einen neuen Beruf vorweisen können - ohne Sanktionen.

Judis PTBS erschwert ihre Situation gleich auf mehrere Arten: Sie verliert Einkommen und Selbstvertrauen dadurch, dass sie nicht arbeiten kann, dazu sind die Medikamente Zuzahlungen sehr hoch. Die Aufarbeitung ihrer Probleme empfindet sie als „anstrengender als Arbeit“, das Prozedere auf dem Amt zwischen Vorladungen und unzähligen Anträgen als „Erniedrigung ohnegleichen“. Der in Düsseldorf lehrende Medizinsoziologe Johannes Siegrist ist Experte in der Forschung um psychosoziale Arbeitsbelastung und nennt die Chance, erwerbstätig zu sein, als einen positiven Gesundheitsfaktor. Gerade bei Überstunden sei aber das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich höher als ohne – ein Problem auch in Judis Fall. Stressfaktoren wie Leistungsdruck, aber auch zu geringe materielle und soziale Wertschätzung und das Scheitern an den eigenen Erwartungen führen laut Siegrists Modell zu so genannten Gratifikationskrisen. Diese können sowohl psychische Erkrankungen auslösen, als auch psychosomatisch den Körper belasten. Gerade bei alleinerziehenden Elternteilen ließen sich Gratifikationskrisen als Symptom der Doppelbelastung feststellen, so Siegrist: Der Stress aus einer oft prekären Arbeit kommt zusammen mit der unbezahlten Erziehungs- und Heimarbeit insbesondere bei Müttern. Außerdem habe die Hannoveraner Forscherin Stefanie Sperlich ein erhöhtes Depressionsrisiko bei Müttern festgestellt.

Wie Menschen an fremden oder eigenen Erwartungen scheitern - und was sie daraus machen können, könnt Ihr bei Knapp daneben lesen!

Bands

HENRY

Henry wünscht sich, die Konzerte all seiner Lieblingsbands zu besuchen, am liebsten zusammen mit seiner Frau. Unbedingt möchte er einmal quer durch die USA reisen, durch alle Bundesstaaten und zu allen Sehenswürdigkeiten.

Henry ist 1961 in Halle geboren. Nach zehn Jahren Schule macht er eine Lehre zum Schlosser und arbeitet danach einige Jahr im Beruf. Von 1984 bis 1985 leistet er seinen Dienst in der Armee. Während dieser Zeit kann er seine Schweißerprüfung nicht, wie gefordert, innerhalb von zwei Jahren auffrischen und verliert sie deshalb - er will aber kein Hilfsarbeiter werden. Nach der Armee bis 1991 ist er deshalb als Hochdruckkesselwärter beschäftigt. Nach kurzer Arbeitslosigkeit arbeitet er von 1993 bis 1998 als Wertstoffsortierer. Danach ist er wieder vier Jahre lang arbeitslos und wird dann erneut Wertstoffsortierer auf Zeitarbeit. „Ich habe gearbeitet wie ein Idiot“, erinnert sich Henry, bekommen habe er aber nur wenig Lohn.

Rentner ist er seit 2012. Zwei Jahre zuvor wird sein Antrag auf EM-Rente zunächst abgelehnt, zwischen Widersprüchen und Ablehnungen geht es mehrmals hin und her. Nachdem er ein Jahr gewartet hat und 2012 wieder mit Widerspruch um die EM-Rente kämpfen muss, wird sie ihm schließlich fristlos bewilligt. Nun braucht Henry noch neun Jahre bis zum gesetzlichen Renteneintritt.

Henrys Frau arbeitet heute bei Burger King in Schichtarbeit, er selbst verbringt den Tag mit Musikhören und Zeichnen. Einen Kostenfaktor spart er sich: Henry hat vor 30 Jahren aufgehört zu rauchen. So kann er, wie schon zu DDR-Zeiten, seinem Hobby nachgehen und Konzerte seiner liebsten Rockgruppen besuchen.

Amerika

Dass Henry erst mehrere Widersprüche gegen die Ablehnung seines Rentenantrags stellen musste, ist in Deutschland bei vielen Sozialleistungen üblich. Rechtsanwalt Daniel Werner beschreibt den Ablauf auf dem Arbeitsamt, wenn eine Sanktion droht. Erst kommt das Anhörungsverfahren, dann der Sanktionsbescheid. Gegen diesen ist ein Widerspruch möglich, er wird aber intern im Jobcenter geprüft. Erst gegen diese Entscheidung ist wiederum eine Klage möglich. „Das ist also, vorsichtig formuliert, nicht die allerneutralste Instanz“, so Werner.

Henry sagt dennoch, er habe Glück, weil er jetzt fristlos seine Rente bekommt und sie nicht alle zwei Jahre neu beantragen muss. Allerdings hat er in den vielen Jahren, in denen er Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) geleistet hat, keine Rentenpunkte gesammelt – für das Alter war diese Arbeit schlicht umsonst. Auch Henry war nach seinem Ausscheiden aus der Zeitarbeit ein Jahr lang stationär in Therapie. Die ABM habe ihm „den Rest gegeben“, sagt er heute.

Der Medizinsoziologe Johannes Siegrist zählt eine ganze Reihe von Faktoren auf, die in die frühe Erwerbsunfähigkeit führen können. Körperliche Schwerarbeit erhöhe das Risiko dafür zum Beispiel um das Doppelte. Auf das Thema ABM angesprochen, zeigt Siegrist die möglichen Folgen prekärer Beschäftigung, also Tätigkeiten, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, niedrig entlohnt werden oder bei denen der Arbeitsplatz sehr unsicher ist. In der Studie „Unfaire Löhne gefährden die Gesundheit“, an der auch Siegrist mitgeforscht hat, wurde experimentell nachgewiesen, wie schlecht eintönige, schlecht bezahlte Arbeit für das Herz ist. Studierende in zwei Gruppen mussten 25 Minuten lang simple Rechenaufgaben erledigen, eine dritte ‚Chef‘-Gruppe hat den Lohn willkürlich verteilt. Die benachteiligte Gruppe hat, so Siegrist, einen „sensiblen Stressindikator“ gezeigt: Sie hatte eine geringere Herzfrequenzvariabilität, also keinen richtigen Ruhe- und Leistungspuls, sondern sie stand die ganze Zeit unter Strom, was auf ein höheres Herzinfarktrisiko hindeutet.

Sowohl Arbeitsstress als auch Arbeitslosigkeit erhöhen zudem das Risiko für Depressionen, wie Siegrist insbesondere in der SHARE-Studie gezeigt hat. Aus einer aktuell in Frankreich laufenden Studie analysiert Siegrist stressbelastete Berufsverläufe. Gratifikationskrisen sehen sie hier nicht nur an einem stabilen Arbeitsplatz, sondern in unsicheren Berufsmustern – ein Zugeständnis an die Veränderungen der Arbeitswelt durch Digitalisierung und Finanzkrisen. Laut erster Befunde sind unterbrochene Biografien schädlich für die Gesundheit.

Henrys höchste laufende Kosten sind aktuell seine Mietkosten. Über soziale Hilfeleistungen abseits seiner EM-Rente weiß er nicht Bescheid – seine Frau verdiene ja noch gut. „Sozial schwächere Gruppen sind generell keine guten Anwälte ihrer eigenen Sache“, sagt der Soziologe Frank Tillmann mit Blick besonders auf Jugendliche und migrantische Milieus.

Auch Rentnerinnen und Rentner wissen oft nicht, welche Leistungen ihnen zustehen, weil die Informationslage dürftig und die Weiterleitung von Beratung zu Beratung eine ganz eigene Aufgabe darstellt.

Ostsee

GERHARD

Gerhard wünscht sich, mal eine Woche richtig an der Ostsee in Warnemünde ‚relaxen‘ zu können.

Gerhard ist 1956 in Wettin geboren und ledig. Er bezeichnet sich als sehr christlich und wird bereits zu DDR-Zeiten getauft. Seine erste Ausbildung legt er im Edelstahlwerk Freital als Zerspanungsfacharbeiter ab. Das hat er gern gemacht, nur mit den Noten im technischen Zeichnen habe es gehapert, eine Grundbedingung für einen qualifizierteren Job. Er habe die Ratschläge seines Meisters ignoriert und sich trotzdem durchgekämpft. Von 1975 bis 1980 arbeitet Gerhard im Draht- und Seilwerk Rothenburg und hat im Anschluss diverse Berufe: Dreher, Lagerarbeiter, Monteur, Reinigungskraft. Aus der Armee wird er „Gott sei Dank“ wegen seines Rückenmarktumors ausgemustert. 1983 hat er wegen dieses Tumors eine große Operation an der Wirbelsäule.

Nach der Wende schlägt er sich mit ABM durch, und ist unter anderem als Landschaftsgärtner, Reinigungskraft und bei der Bahnpost tätig. Gerhard ist nach eigener Aussage nie „auf einen Grünen Zweig“ beim Sparen gekommen, obwohl seine Eltern großen Wert darauf gelegt haben und er „nie zu knapp“ gearbeitet hat. Zu DDR-Zeiten sei es ihm besser gegangen als jetzt, auch wenn er über die neuen Freiheiten nicht meckern möchte. Aber auch damals ist nicht alles rosig für ihn. Gerhard ist noch zu DDR-Zeiten siebeneinhalb Monate vollstationär in Psychotherapie, die Gründe verrät er nicht. Die Behandlung sei vollständig von der Sozialversicherungskasse übernommen worden, und er erhält außerdem 90% seines Lohns an Krankengeld. Auch abseits seines Rückenmarktumors verbringt er in den letzten Jahrzehnten viel Zeit in Krankenhäusern, er hat Probleme mit den Füßen, dem Rückenmark, sein rechtes Knie ist seit 2012 eine Prothese und sein linkes auch schon arthrosegeschädigt.

Bis 1995 arbeitet er in ABM, seit 1996 bezieht er EM-Rente. Seinen Schwerbehindertenausweis hat Gerhard 1984 nach seiner Operation bekommen. Er erzählt, er wäre um ein Haar im Rollstuhl gelandet. „Die haben mir reinen Wein eingeschenkt“, sagt er über die Ärzte: „Wenn wir hier Nerven verletzen, können Sie nicht mehr laufen.“ Die Operation ist aber gut gegangen und er lobt seinen Chirurgen bis heute. Viel Geld lässt er beim Rudern, seinem größten Hobby. Er sieht aber auch etwas Positives: Zu DDR-Zeiten habe er noch 50% der Fahrtkosten in öffentlichen Verkehrsmitteln selbst tragen müssen, heute zahle er nur für den ICE den vollen Preis.

Gerhard bekommt kein Wohngeld, durch seine Rente über 700 Euro und sein persönliches Budget steht es ihm als Ergänzung nicht zu. Er hat keine Begleitperson. Ein früherer Betreuer hatte den Antrag gestellt, Gerhard sagt aber, er sehe ein, dass die nötigen Voraussetzungen nicht auf ihn zutreffen. Er könne zum Beispiel noch allein am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Der Soziologe Frank Tillmann gibt zu bedenken, dass Armut nicht eindimensional zu fassen sei. Armut hänge auch mit anderen Benachteiligungsaspekten wie Bildung, Gesundheit, Status oder politischer Beteiligung zusammen – eine „Büchse der Pandora“, so Tillmann. Gerade verdeckte Armut hält er für ein großes Problem in Forschung und Gesellschaft. Jugendliche, die auf der Straße leben, werden zum Beispiel nicht vom Sozialsystem erfasst – als Gründe nennt der Soziologe Stigmatisierung von Armut oder den als entwürdigend empfundenen Kontakt mit den Behörden. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie, obwohl sie voll arbeiten gehen, noch über das Sozialgesetzbuch II aufstocken können“, so Tillmann. Auch viele ältere Menschen glaubten zwar, auf ihre Rente „zurückgeworfen“ zu sein, wüssten aber nicht, dass sie zusätzlich noch Grundsicherung beantragen können. Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen aus diversen Gründen ist schon seit Jahren ein Problem, wie die Volkswirtin Irene Becker schon 2007 festgestellt hat. Der Missbrauch solcher Leistungen ist in Deutschland laut Tillmann dagegen marginal bei etwa zwei Prozent aller, die sie beziehen.

Du interessierst Dich dafür, wie sich verschiedene Formen von Benachteiligung überschneiden – und was das für Deinen Lebenslauf heißt? Dann schau in unserem Projektteil Choose Your Own Future vorbei!

ANDERE MODELLE


Mein Grundeinkommen e.V.:

Frei sein für den Sinn im Leben

Ein alternatives Modell für einen menschenwürdigen Lebensstandard schlägt Helwig Fenner vor. Er ist seit Ende 2014 im Verein Mein Grundeinkommen e.V. aktiv. Der Verein verlost ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) – 1.000 Euro pro Monat, bar, unabhängig von Wohnort, Einkommen und Status. Bedingungslos eben. Das Ganze finanziert der Berliner Verein über Crowdfunding und hat so mittlerweile über 250 Grundeinkommen verlost.

Welches war der höchste Betrag, der je für Mein Grundeinkommen e.V. gespendet wurde?

Richtig! Die höchste Spende betrug 12.000 Euro.

Nicht ganz. Die höchste Spende betrug 12.000 Euro.

Fenner beschreibt die vier Wesenspunkte eines BGE: Es soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen; es steht jedem Menschen individuell zu; es erfolgt ohne Bedürftigkeitsprüfung und Ansicht des Vermögens; und es ist bedingungslos, erfordert also keinerlei Gegenleistung. Ganz so einfach wie im letzten Punkt sei es natürlich nicht, räumt er ein. Es brauche Voraussetzungen: Zumindest einen Wohnort oder den Lebensmittelpunkt in Deutschland hielten Unterstützer*innen des Projekts laut einer Umfrage für notwendig, um das Geld zu erhalten.

Laut Fenner handelt es sich um ein Missverständnis, dass das BGE das derzeitige Sozialsystem abschaffen soll. Für individuelle Hilfen wie Rollstühle oder für starke regionale Mietpreisunterschiede müsse es nach wie vor Sozialleistungen geben, da man sonst mit 1.000 Euro nicht weiterkomme. Ein Großteil der Leistungen wie BAföG, ALG I und II fielen weg, außerdem Kindergeld. Für Kinder und Jugendliche könne man das BGE nach Altersbedarf staffeln.

Fenner hofft, ungerechte Zustände wie eine Mindestrente nach Jahrzehnten der Arbeit durch ein BGE zu überwinden: „Armut und Altersarmut sollten damit abgeschafft werden“, zumindest sei das eine Basis dafür. Und in Deutschland sei auch die Finanzierung möglich, wenn der Reichtum besser verteilt werde. Kosten für unnötig werdende Arbeits-, BAföG- und andere Ämter würden eingespart, aber selbst dann seien noch einige Milliarden Euro offen, so Fenner. Als Lösungsmöglichkeiten sieht er eine höhere Mehrwert-, Finanztransaktions- oder Vermögenssteuer, „also eine Umverteilung, wie sie auch die Linke anstrebt“. Auch der Sold für Staatsbedienstete komme bereits jetzt direkt vom Staat und würde im BGE aufgehen.

„Das BGE ist ein Paradigmenwechsel, der das Einkommen von der Arbeit trennt. Damit werde ich freigestellt, sinnvoll tätig zu sein“, sagt Fenner. Viele würden dann ihren Sinn darin finden, anderen zu helfen – „so wie heute eben auch schon, nur dass viele ihre Existenz durch Berufe sichern müssen und deshalb keine Zeit für Dinge haben, die ihnen wichtig sind“, erklärt er. Viele Empfänger*innen des verlosten BGE, die das Geld nicht existenziell nötig haben, hätten das Geld stattdessen an Bedürftige weitergegeben. Generell berichten Gewinner*innen davon, besser zu schlafen und sich mehr Gedanken über den Sinn ihres Handelns zu machen.

Im Niedriglohnsektor hätten Berufstätige durch ein BGE eine bessere Verhandlungsbasis: „Die Leute könnten schrittweise weniger arbeiten und müssten es auch nicht mehr wegen des Geldes, also müssten die Unternehmen Arbeitsanreize schaffen“, so Fenner. Dadurch weniger durch den Beruf belastete Menschen könnten sich leichter um Kinder und Angehörige kümmern. „Für alles, was uns dann wichtig wird, müssen wir eine Lösung finden, ob durch Automatisierung oder eigenen Einsatz. Was wir bisher in den Niedriglohnsektor ausgelagert haben, stellt sich dann der Sinnfrage. Der Kapitalismus wird durch das BGE nicht abgeschafft, aber gerechter“, behauptet Fenner.

Für die Zukunft plant der Verein ein wissenschaftlich begleitetes Projekt, in dem 100 Menschen für mehrere Jahre ein BGE erhalten sollen. Fundierte Ergebnisse sollen die Frage nach dem Sinn und der Finanzierung klären. Fenner selbst würde gern die Dauer und den Betrag erhöhen: „Wenn man die Inflation bedenkt, müssten das schon ein bisschen mehr als 1.000 Euro sein, das ist halt eine griffige Zahl.“

Frank Tillmann:

„Da ist die Menschen­würde auch wieder höher angesetzt“

Auch der Soziologe Frank Tillmann sieht ein bedingungsloses Grundeinkommen als eine Strategie, die aktuellen Probleme unseres Wohlfahrtsstaates anzugehen. Er selbst ist im Netzwerk Grundeinkommen aktiv. Ein BGE könne die verdeckte Armut der Gesellschaft bekämpfen, ein Leben unter dem Existenzminimum wäre „mit einem Schlag vom Tisch – da ist die Menschenwürde auch wieder höher angesetzt“, sagt er. Und zitiert den Rechtsphilosophen John Rawls: „Verkürzt sagt er: Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied und eine Gesellschaft ist nur so gerecht wie die Situation derjenigen, denen es am schlechtesten geht.“ Damit stünde sogar ein globales BGE zur Debatte, doch vor einem Weltstaat hätten viele Angst. „Und die UNO ist auch kein Umverteilungsstaat“, gibt Tillmann zu bedenken. Gerade wirtschaftlich privilegierte Staaten hätten kein Interesse an so einer Umverteilung.

Nur: Wie kann ein BGE dann funktionieren? Für Tillmann steht fest: Ein Pauschalbetrag, wie er auch von Mein Grundeinkommen e.V. verlost wird, ist ein unausgereifter Vorschlag. Ein Grundeinkommen, das zugelost wird und auf Spenden basiert, entspräche einer Umverteilung von unten nach unten - ähnlich wie beim Lottospielen. Außerdem berücksichtige ein solcher Festbetrag, der vermeintlich existenzsichernd ist, konjunkturelle Schwankungen viel zu wenig. Stattdessen schlägt Tillmann ein relatives Grundeinkommen vor. Dieses wäre am Durchschnittseinkommen bemessen und würde sich aus einem Anteil jedes Einkommens speisen. Dann wäre auch der Anreiz zur Arbeit noch da. „Denn wenn die Menschen wirklich träger würden, ginge das Grundeinkommen auch runter, die Menschen würden das merken und wieder aktiver werden“, erklärt Tillmann. Mit dem Konzept einer Sozialrendite, also einem Anrecht auf die Gewinne anderer, würde der Egoismus des Einzelnen systematisch an das Gemeinwohl zurückgebunden. Generell behauptet er: „Wenn die Leute, die von einem Grundeinkommen profitieren würden, sich über ihre Interessen, über ihre Klassenlage im Klaren wären, wäre es keine Frage mehr, dass die Mehrheit ein globales BGE befürworten würde. Denn global ist die Mehrheit von den Verteilungsverhältnissen benachteiligt.“

Finnland: Ein sparsames Experiment

In Finnland unterdes ist man bereits einen Schritt weiter. Von 2017 bis 2018 wurde dort getestet, ob und wie ein staatliches BGE funktionieren kann, und welche Auswirkungen es auf die Menschen hat. Im Rahmen des Versuchs wurden 2.000 Erwerbslosen zwischen 25 und 58 Jahren monatlich 560 Euro ausgezahlt - steuerfrei und bedingungslos. Die glücklichen Gewinner*innen wurden per Los bestimmt.

Mit 560 Euro können in Finnland aber bei weitem nicht alle Kosten gedeckt werden, zählt es doch zu einem der teuersten Länder innerhalb der EU. Eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum kostet durchschnittlich 725 Euro. Im Vergleich dazu: Das Arbeitslosengeld beträgt etwa 697 Euro im Monat. Laut Eurostat lag die Armutsgrenze 2017 bei einem monatlichen Einkommen von etwa 990 Euro. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld waren daher, trotz BGE, weiterhin notwendig. Außerdem wurde das Grundeinkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet -  an der finanziellen Situation der Empfänger*innen änderte sich also nichts. Kritiker nennen das Grundeinkommen daher partiell, denn die Einkommensarmut könne so nicht beseitigt werden.

Anlass zur Kritik gab nicht nur die Höhe des Grundeinkommens. Auch der Umstand, dass das Experiment auf zwei Jahre und 2.000 Personen beschränkt sei, wurde sowohl von finnischen Politiker*innen als auch KELA - der finnischen Sozialversicherungsinstitution, die das Experiment mit konzipiert hatte - negativ aufgenommen. „Hätten wir das Experiment so durchgeführt wie es ursprünglich geplant war, wäre es die weltbeste Initiative gewesen. Finanzierungsprobleme und Zeitdruck ließen das leider nicht zu“, hält Olli Kangas, Wissenschaftler bei KELA, auf einer Pressekonferenz im Februar fest.

Einen entscheidenden Vorteil hatte das BGE trotzdem: Anders als die Sozialleistungen war es an keine Bedingungen geknüpft. Während das Arbeitslosengeld gekürzt werden kann, beispielsweise wenn Erwerbslose eine angebotene Tätigkeit nicht annehmen oder an verpflichtende Weiterbildungskurse nicht teilnehmen, blieb das BGE davon unberührt. Erwerbslose hatten so mehr Handlungsspielraum, konnten Jobvorschläge ablehnen, ihre Angehörigen pflegen oder sich selbstständig machen. Kurzum: Sich um Dinge kümmern, die sie selbst als wichtig erachten. Das Ziel der finnischen Regierung war letztlich aber nicht, allen Menschen ein Leben frei von Existenzängsten zu zahlen, sondern das Sozialsystem zu vereinfachen und den Arbeitsmarkt wiederzubeleben. Ob das gelungen ist, darüber lässt sich streiten.

Im Dezember 2018 wurden das letzte Mal die 560 Euro ausgezahlt, das Modellprojekt ist vorerst beendet. Eine ausführliche Auswertung wird für Mitte 2020 erwartet. Erste Ergebnisse geben aber Anlass zur Hoffnung: Zwar wurde kein erheblicher Unterschied zwischen Versuchs- und Kontrollgruppe (d.h. jene Menschen, die kein BGE bekamen) bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefunden. Im Schnitt waren die 2.000 Personen, die das BGE erhalten hatten, aber glücklicher, ausgeglichener und seltener krank.

Grund­einkommen light:

Das Bürger­geld

Auch in die politische Landschaft Deutschlands ist Bewegung gekommen. SPD, Grüne, Linke und FDP diskutieren regelmäßig unterschiedliche Konzepte von „Bürgergeld“ und „Grundeinkommen“.

Schon im Herbst 2017 hatte Michael Müller, Oberbürgermeister Berlins (SPD), ein solidarisches Grundeinkommen vorgeschlagen. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen hat das aber nicht mehr gemein als den Namen. Denn im Gegenzug für die Zahlung von knapp 1.200 Euro monatlich sollen die Erwerbslosen gemeinnützigen Tätigkeiten in ihrer Kommune nachgehen, die sonst größtenteils durch Ehrenamtliche erfüllt werden. Müller selber erklärt es in einem Interview mit der Berliner Morgenpost als „echtes Arbeitsverhältnis“, für das normaler Arbeitslohn gezahlt wird, Sozialabgaben anfallen und Rentenansprüche erworben werden. Lehnt die erwerbslose Person eine solche Tätigkeit ab, bezieht sie weiterhin die ihr zustehenden Sozialleistungen. Die Testphase soll im Sommer 2019 starten. Letzten Endes können so nicht nur Arbeitsplätze geschaffen, sondern auch der Fachkräftemangel in Pflegeberufen angegangen werden. Um ein wirkliches „Grundeinkommen“ handelt es sich bei Müllers Vorschlag aber nicht. Der Erfolg des Projektes bleibt abzuwarten.

Fest steht dennoch: Die SPD ist aktuell bestrebt, neue Lösungen für den Sozialstaat zu finden. Beim Debattencamp im Herbst 2018 hatte Andrea Nahles bereits versprochen: „Wir werden Hartz IV hinter uns lassen“, und kündigte die Sozialstaatsreform 2025 an. Im Februar diesen Jahres legte die SPD dann das entsprechende Konzeptpapier vor. In dem fordert sie „neuen Sozialstaat für eine neue Zeit“. Konkret bedeutet das: Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, ein Recht auf Arbeit, die Einführung einer Kindergrundsicherung - und der Vorstoß zum sogenannten Bürgergeld. Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits die FDP vor zehn Jahren angebracht. Das Bürgergeld der FDP sollte alle bisherigen, steuerfinanzierten Sozialleistungen ersetzen und 662 Euro betragen. Ganz ähnlich soll auch das SPD-Bürgergeld Hartz IV ersetzen, und erst deutlich später greifen, als Hartz IV es derzeit tut. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes I soll im Zuge dessen auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Entscheidend dafür ist die Anzahl an Beitragsjahren. Bis zu weitere zwei Jahre sollen Bürgergeldempfänger*innen außerdem geschützt sein vor Sanktionen und einer Bedarfsüberprüfung. „Sinnwidrige und unwürdige“ Sanktionen will die SPD ganz abschaffen. Insbesondere die strengere Sanktionen, die bei unter 25-Jährigen greifen, soll es nicht mehr geben. Ein Vorstoß, den auch Soziologe Frank Tillmann begrüßt: „Es ist ein ziemliches Unikum in Europa, dass Sanktionen für junge Menschen so ausgeprägt sind, und dass es überhaupt eine Ungleichbehandlung gibt in der Sanktionspraxis zwischen jungen Menschen und Erwachsenen.“ Das sei nicht nachvollziehbar. Tillmann wundert sich über die bisherige Untätigkeit des Bundesverfassungsgerichts diesbezüglich. Sanktionen funktionierten auch nicht als erzieherische Maßnahme, sondern seien über kurz oder lang der Weg in die Obdachlosigkeit, wenn auch noch die Kosten für die Unterkunft gestrichen würden. Diese Kürzung – oder gar Streichung – der Wohnkosten will die SPD nun gänzlich abschaffen. Niemand dürfe Angst haben, wegen Sanktionen obdachlos zu werden.

Wie hoch das Bürgergeld letztlich ausfallen soll, dazu hat sich die SPD bisher noch nicht geäußert. Dennoch erntet sie massive Kritik aus den Reihen der FDP und des Koalitionspartners CDU. Ob und wann die Forderungen der SPD umgesetzt werden, ist daher fraglich. Die Linkspartei geht stattdessen noch einen Schritt weiter und schlägt eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro statt Hartz IV vor. Außer Union und AfD machen außerdem alle Parteien im Bundestag Vorschläge für eine Kindergrundsicherung mit Fixbeträgen.

DIE SOZIALE SCHERE BLEIBT:


KRITIK AM GRUNDEINKOMMEN

An diesen neuen Modellen gibt es genauso wie am bisherigen Sozialstaat Kritik. Gerade Grundeinkommenskonzepte müssen sich dem Widerspruch stellen, sich entweder nicht nach Bedarf zu richten, weil sie pauschal ausgezahlt werden, oder eben nicht bedingungslos zu sein. Unfallgeschädigte, Kinder und andere besonders bedürftige Personen bleiben damit erst einmal außen vor, wenn es nicht gerade nach Mein Grundeinkommen e.V. geht.

Der deutsche Philosoph Richard David Precht ist sogar so weit gegangen, zu sagen, dass arbeitslose Bezieher*innen des Grundeinkommens bitte nicht auf die Idee kommen sollten, „fünf Kinder zu kriegen“ – auch, wenn er damit laut Aussage des Netzwerks Grundeinkommen dessen Überzeugungen widerspricht. Scharfe Kritik am Konzept des Grundeinkommens äußert der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge im 3Sat-Interview. Ein BGE sei nicht fair, wenn Milliardäre das Gleiche bekämen wie Geringverdiener*innen und nicht bedingungslos, wenn es ab einem bestimmten Einkommen doch nicht mehr ausgezahlt werde. Absolute Armut könne zwar überwunden werden, an der relativen Armut, die in Deutschland überwiege, ändere ein BGE aber nichts, argumentiert Butterwegge. Ein nach Bedarf umverteilender Sozialstaat werde so ausgehöhlt, der Arbeitsmarkt würde viel weniger reguliert. „Flächentarifverträge erscheinen vor diesem Hintergrund genauso entbehrlich wie Mindestlöhne“ und Kündigungsschutz, sagt der Forscher mit Blick auf die Folgen für Berufstätige. Damit zeichnet Butterwegge ein genau gegenteiliges Bild von einer Entwicklung der Arbeit: nicht hin zu größeren Arbeitsanreizen, sondern zu einer deregulierten Beschäftigungspolitik und zu einem Machtverlust von Gewerkschaften. Vor allem Menschen am unteren Einkommensrand könnten sogar noch ärmer werden, wenn sich das BGE aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziere. Da einkommensschwache Personen den größten Teil ihres Geldes für Alltagskonsum ausgeben, müssten sie sich das BGE durch ihre Einkäufe quasi selbst bezahlen. Butterwegge plädiert stattdessen für eine „solidarische Bürgerversicherung“ für alle, die auch Selbstständige und Staatsbedienstete einschließe, bedarfsgerecht und repressionsfrei.

„Was soll daran fair sein, wenn der Milliardär dieselbe Summe ausgezahlt bekommt wie der Müllwerker?“

Christoph Butterwegge

Dmytri Kleiner, Software-Entwickler und Gründer des digitalisierungskritischen Kollektivs Telekommunisten, argumentiert in der Berliner Gazette, das BGE sei historisch ein neoliberales Projekt. Ziel sei ein ‚schlanker Staat’ und die Privatisierung sozialer Leistungen durch spendenbasierte Vereinigungen. Anders als einige für das Grundeinkommen argumentierende Ökonomen plädiert beispielsweise der Mein Grundeinkommen e.V. nicht für eine Streichung aller bedarfsorientierten Sozialleistungen. Kleiner zeigt aber weitere wirtschaftliche Folgen auf. Selbst mit einem stabilen Staatshaushalt würde die erhöhte Kaufkraft zu Inflation führen, zitiert er den Wirtschaftswissenschaftler Hyman Minsky. Wohnraum würde teurer, Konsum bliebe weiterhin der größte Kostenpunkt und die soziale Ungleichheit bliebe mindestens bestehen, da sozial schwache Menschen dafür in der Gesundheitsversorgung, Pflege und Betreuung Abstriche machen müssten. Kleiner schließt mit der Forderung: „Statt für ein Grundeinkommen sollten wir lieber für ein Grundauskommen kämpfen“ – also für einen universellen Anspruch auf Sozialleistungen, bessere Betreuung und Pflege und mehr Wohnraum statt einer reinen Erhöhung der Kaufkraft.

WOHLFAHRTSSTAAT - WAS IST DAS?

Allein in Halle gibt es noch viele andere Geschichten, in denen gesellschaftlicher Wandel und private Unglücke den Menschen zugesetzt haben. So zum Beispiel Ulf, dessen Leben in geregelten Bahnen verlaufen ist, bis er 1993 als Fernfahrer einen schweren Unfall hatte. Unentdeckt lag er die ganze Nacht an der Unfallstelle und sein Gehirn bekam nicht ausreichend Sauerstoff. Nach einem Dreivierteljahr im Koma hat er heute noch große Schwierigkeiten beim Sprechen, Sehen und Laufen. Obwohl er zu 90% schwerbehindert ist, bekommt Ulf nur knapp 900 Euro EM-Rente für Miete, Essen und Rollstuhl. Nicht einmal ohne Hilfe duschen kann er, da für eine behindertengerechte Dusche der Eigenanteil viel zu teuer wäre. Auf die Frage nach seinen Wünschen antwortet Ulf aber nicht mit: ‘Geld‘, sondern: “Ich wünsche mir, so genommen zu werden, wie ich bin und in der Öffentlichkeit nicht schlecht gemacht zu werden.”

Hände

Ulfs Fall verdeutlicht wie so viele andere die Notwendigkeit, zu handeln.

Was tut sich in Sachen Sozialstaat in Halle?

DIALOG STATT LÖSUNGEN


Politik trifft Menschen

Auch in Halle an der Saale gibt es Bewegung im Sinne der sozialen Gerechtigkeit. Die Initiative „16 Säulen für ein gelebtes Grundgesetz“, ein Gemeinschaftsprojekt der Arbeiterwohlfahrt Halle und der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, möchte zum 70-jährigen Jubiläum des deutschen Grundgesetzes den Menschen in Halle-Neustadt dessen erste 16 zentralen Artikel wieder näherbringen. Im Zuge dessen sollen soziale Projekte und Ansprechpartner*innen aus dem Quartier vernetzt werden. Am 25. Februar 2019 hat die Initiative die Veranstaltung „Lassen Sie uns reden! Wie gelingt der Dialog zwischen Politik und Bürgern?“ unter anderem mit dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier organisiert.

Frank-Walter Steinmeier

Die eingeladenen Bürger*innen und Vertreter*innen der lokalen Organisationen verloren auch keine Zeit, ihre Sorgen zu äußern. Ein großer Streitpunkt war der Weg von politischen Informationen zur Bevölkerung: Wann gilt welche neue Regelung für wen und wie erreiche ich die Zuständigen – statt nur von Beratung zu Beratung weitergereicht zu werden? Wie mache ich sozial benachteiligten Jugendlichen klar, was ihre Perspektiven sind und wo sie die Gesellschaft mitgestalten können? Und warum verdienen Auszubildende in westdeutschen Unternehmen auch heute noch höhere Löhne, obwohl ihre ostdeutschen Kolleg*innen die gleiche Arbeit leisten?

Einen Informationsmangel über diese Reizthemen „dürfen wir nicht zulassen“, sagte Steinmeier. Mehr Kommunikation mit den Bürger*innen sei die Devise. Er mahnte aber auch, die Errungenschaften der letzten 20 Jahre als Erfolge wahrzunehmen und bei der Informationsbeschaffung zu filtern, was wirklich wichtig sei. Für die eigenen Interessen lohne es sich zu streiten, man müsse die Debattenkultur nur wiedererlernen. Veränderungswillen müsse aber auch gerade die ältere Generation vorleben, so Steinmeier.

Für die konkreten Fragen der Bürger*innen hatte die Politik keine Klärung parat - etwa, warum die Erhöhung der EM-Rente nur für Neurentner*innen gilt. Stattdessen war Steinmeier voll des Lobes für das, was bereits - auch ehrenamtlich - geleistet werde.

Die Vernetzung untereinander hat aber funktioniert: Vor Ort konnten sich Betroffene und Zuständige für zukünftige Hilfe austauschen. Zum Ende hin erklärte Steinmeier, niemand sei so naiv, alle Probleme lösen zu wollen. Aber der Dialog sei wichtig, um das Wissen zu denen zu bringen, die es brauchen und um politische Entscheidungen nicht unverstanden im Raum stehen zu lassen.

Mitorganisator Andreas Hemming von der AWO ist jedenfalls zufrieden. „Zu solchen Veranstaltungen heißt es oft: Die Politiker hören sich das an, gehen dann wieder und tun nix. Aber wir haben heute gesehen, dass man ins Gespräch kommt, fragen kann, wer für was zuständig ist, Kontakte austauscht, wenn es die Plattform dafür gibt“, sagt er. Wenn man oft genug mit der Politik diskutiere, nehme diese auch etwas mit.

LEBEN UND ARBEITEN IN DER ZUKUNFT:


KÖRPERLICH SICHERER

PSYCHISCH HÄRTER

Doch wie wird die Zukunft des Sozialstaats vermutlich aussehen? Der Medizinsoziologe Johannes Siegrist ist mit Zukunftsprognosen vorsichtig, da er sie noch nicht mit gesicherten Ergebnissen belegen könne. Er beginnt aber mit einer guten Nachricht: Die deutschen Berufsgenossenschaften hätten in den letzten Jahrzehnten vieles geleistet, um Arbeitsunfälle zu reduzieren, und der Trend bleibe positiv. In Sachen Arbeitsstress sieht es seiner Ansicht nach schlechter aus. „Die Arbeitsplatzunsicherheit oder auch die notwendige Flexibilität sind für viele eine Belastung, weil sie nicht wissen, wie sie die Zukunft gestalten können – materiell, statusbezogen und für die persönliche Entwicklung“, sagt er.

Siegrist verortet die Unterschiede aber nicht primär zwischen ‚Boomern‘ und ‚Millennials‘, sondern nach wie vor zwischen sozialen Schichten. Er vermutet, dass die Segmentierung des Arbeitsmarkts zunehmen wird. Dann hätten diejenigen Menschen einen Vorteil, die erlernt haben, mit Jobunsicherheit und Flexibilität produktiv umzugehen. Wer also sowohl hier als auch beim technologischen Know-How weniger gebildet und privilegiert sei, laufe in Zukunft noch stärker Gefahr, unter Stress und Gratifikationskrisen zu leiden. „Für die vermutlich qualitative Mehrzahl derer, die nicht in diesem privilegierten Sektor arbeiten können, sehe ich eher eine Zunahme im Stress, für den privilegierten Teil eine Abnahme“, so Siegrist. Dennoch ist die Situation der ‚Generation Y‘ prekär: Laut BARMER-Arztreport 2018 ist der Anteil an 18- bis 25-Jährigen mit psychischen Erkrankungen zwischen 2005 und 2016 um 38% gestiegen. Christoph Straub, Vorsitzender der BARMER, vermutet finanzielle Sorgen, Zukunftsängste und hohen Leistungsdruck als mögliche Gründe.

Jugendforscher Frank Tillmann mahnt, soziale Ungleichheit sei zwischenmenschlich „nicht nachhaltig“. Durch den Rückbau des Sozialstaats im Zuge der Agenda 2010 werde die Verhandlungssituation zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen immer asymmetrischer. Tillmann zitiert Vorschläge des französischen Wirtschaftswissenschaftlers Thomas Piketty, der sich für eine Vermögenssteuer von 80% und eine nach oben hin exponentiell steigende Einkommenssteuer ausspricht, um die Umverteilung konsequenter und gerechter zu gestalten.

Die Klage eines Erfurter Hartz-IV-Empfängers gegen existenziell bedrohliche Sanktionen, die sich vom Sozialgericht Gotha bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen hat, läuft indessen immer noch. Dem Mann wurden 60% seiner Grundsicherung abgezogen, das Sozialgericht sah das Recht auf körperliche Unversehrtheit angetastet. Während einige Expert*innen davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest entscheiden wird, die besonders harten Sanktionen für unter 25-Jährige zu lockern, werden laut Tobias Kaiser von Die WELT gerade diese nicht behandelt.

„Allein, dass es Sanktionen gibt, kann nicht sein. Das ist das soziokulturelle Existenzminimum und ein Minimum bleibt ein Minimum.“

Daniel Werner

Die Bundesagentur für Arbeit stellt sich zumindest klar gegen einen längeren Erhalt des ALG I, berichtet Florian Diekmann bei SPIEGEL Online aus internen Papieren. Auch gegen eine Abschaffung aller Sanktionen wehrt sich die Bundesagentur. Rechtsanwalt Daniel Werner findet hierzu klare Worte: „Allein, dass es Sanktionen gibt, kann nicht sein. Das ist das soziokulturelle Existenzminimum und ein Minimum bleibt ein Minimum. Davon kann man nicht mehr abziehen, keine zehn Prozent, keine 30, keine 60.“ Aber auch die Bundesagentur plant, besonders harte Sanktionen für unter 25-Jährige abzuschaffen, nicht mehr die Warmmieten zu streichen und Jobcentern mit einer hohen Vermittlungsquote Boni auszuzahlen, anstatt ihnen das Budget bei Erfolg zu kürzen. Damit könnten Sparziele, wie Daniel Werner sie bei der Vergabe von Zehn-Prozent-Sanktionen vermutet, verhindert werden.

Wie können Einzelpersonen bei dieser ungewissen Zukunft ihre Lage verbessern, zum Beispiel im Jobcenter? Bei der Diskussionsveranstaltung Was kommt nach Hartz IV? am 25. März 2019 im Leipziger WERK 2 bringt Bundestagsmitglied Katja Kipping die Linie der Linksfraktion auf den Punkt: „Ja, mein Ziel ist Sanktionsfreiheit.“ Die Paragraphen 31 und 32 des SGB II zu Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse bedrohen Menschen, die Hartz IV beziehen, existentiell. Sie stehen durch die genannten Paragraphen unter Druck, jedes Jobangebot anzunehmen und sind in Gefahr, auch bei bereits bestehenden Sanktionen noch weiter finanziell durch weitere Kürzungen eingeschränkt zu werden. Stattdessen empfiehlt Kipping Menschen, die Sozialleistungen erhalten, für eingesendete Unterlagen immer eine Empfangsbestätigung anzufordern, um sicherzugehen, dass ihre Anträge rechtzeitig bearbeitet werden. Außerdem hat jede*r Betroffene ein Recht auf eine Protokollnotiz des Termins, um im Nachhinein die amtlichen Formulierungen zu überprüfen. Und darauf, zu jedem Termin eine dritte Person mitzubringen, die gegebenenfalls als Zeug*in der Beratung dienen kann. Gesammelt finden sich diese und weitere Hinweise in der Broschüre Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt.

„Der Mensch ist nicht für die Ökonomie da, sondern die Ökonomie für den Menschen.“

Frank Tillmann

Mit Blick auf Möglichkeiten, schon heute die eigene finanzielle Lage zu verbessern, betont Jugendforscher Frank Tillmann, die Jobsuche sei immer ein Abwägen zwischen Sicherheit und Selbstverwirklichung. Daran scheiterten insbesondere Jugendliche, die aus pragmatischen Gründen Berufswege gewählt hätten, die ihnen dann aber keine Freude machten: „Hauptsache eine Ausbildung.“ Eine persönliche Motivation und Identifikation mit der Tätigkeit sei die Voraussetzung für gute Leistungen und neue Kompetenzen und diese wiederum wichtig für den Übergangserfolg. Das sei aber nicht selbstverständlich und erfordere Durchhaltevermögen. Zur Not müssten „positive Abbrüche“ her – hin zu etwas, das wirklich den eigenen Interessen entspricht. Das könne der Armut entgegenwirken. Bildung allein reiche aber nicht. „Sie ist keine Garantie dafür, ganze Schichten aus der Armut herauszuholen und verfestigte Phänomene der Armut zu überwinden“, räumt er ein.

Zur finanziellen Sicherheit ergänzt Tillmann: „Wenigstens ein französischer Mindestlohn sollte schon mal her.“ Aktuell ist dieser mit 10,03 Euro pro Stunde der zweithöchste in der Europäischen Union nach Luxemburg (11,55 Euro) und liegt damit 84 Cent höher als in Deutschland. Durch Umverteilung solle der Staat dort eingreifen, wo die Tarifverhandlungen scheitern. Der Erwerbsmarkt müsse stärker reguliert und der Warencharakter der Arbeit reduziert werden. „Der Arbeitnehmer ist der Mensch, für den die ganze Übung Ökonomie eigentlich stattfindet. Da wäre es wichtig, diese Zweck-Mittel-Rationalität wieder herzustellen oder umzukehren. Der Mensch ist nicht für die Ökonomie da, sondern die Ökonomie für den Menschen, deshalb muss die Arbeitskraft auch eine Sonderstellung haben“, so Tillmann.

GLOSSAR: UNSERE EXPERTEN

Johannes Siegrist

Johannes Siegrist

Johannes Siegrist ist Medizinsoziologe aus Zofingen in der Schweiz. Aktuell hat er an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Seniorprofessur für Psychosoziale Arbeitsbelastungsforschung inne. Auf ihn geht das Modell der Gratifikationskrise zurück.

Daniel Werner

Daniel Werner

Daniel Werner ist Rechtsanwalt und arbeitet seit Januar 2012 in Leipzig. Er ist Leiter der Kiezkanzlei und Experte für Sozialrecht, Strafrecht und Polizei- und Versammlungsrecht.

Frank Tillmann

Frank Tillmann

Frank Tillmann ist Soziologe und forscht am Deutschen Jugendinstitut in Halle (Saale) u.a. zu sozialer Ungleichheit und Übergängen im Jugendalter. In Kürze erscheint seine Dissertation „Legitimation sozialer Ungleichheit“, in der er sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzt.